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Jan Kohler, Angela Lange, Manuel Stäudle, Sandra Küpfer, Jürgen Kohler

 

   

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AGB

1. Angebote, Auftragsvergabe
Nach einem Erstkontakt zwischen Auftraggeber und Feuerbach-TV werden Inhalte und Umfang des Projektes und alle damit verbundenen Leistungen abgeklärt. Darauf wird ein schriftliches Angebot erstellt. Sämtliche Angebote sind bis zur endgültigen Auftragserteilung unverbindlich und freibleibend, längstens gültig 4 Wochen nach Ausstellungsdatum. Weitere, vom Auftraggeber später geäußerte Wünsche in Bezug auf Inhalt und Umfang der Leistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gemäß des jeweiligen Stundensatzes für die angefallene Arbeit verrechnet, außer es erfolgt ein erneuter konkreter Vertragsschluss über den neuerlichen Mehraufwand zu einem konkreten Preis. Der Auftraggeber wird vor Ausführung der Mehraufwendungen über die voraussichtliche Höhe der Preisüberschreitung informiert. Die Auftragserteilung erfolgt durch mündliche oder schriftliche Zusage des Auftraggebers bzw. durch die Zusendung der für den Auftrag benötigten Vorlagen, Materialien und/oder Daten. Die Bestätigung erfolgt durch schriftliche Zusage des Auftragnehmers und/oder durch den Beginn der Auftragsausführung. Möchte der Kunde von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Feuerbach-TV zurücktreten, ist ein angemessener Unkostenbeitrag (ca. 15 % des Auftragsvolumen) zu entrichten. Bereits entstandene Kosten, durch in Anspruch genommene Dienstleistungen oder Produkte (bereits geleistete Arbeitsstunden, Auslagen etc.), sind zusätzlich zu den Unkosten zu begleichen.
2. Preise
Angebote wird individuell erstellt oder sind unseren Festpreisangeboten mit festgelegten Leistungen zu entnehmen. Die Preise gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.
3. Leistungen
Feuerbach-TV stellt seine Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden bereit. Die Dienstleistungen werden bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen von Feuerbach-TV, in Rücksprache mit dem Kunden angepasst. Feuerbach-TV ist bemüht, die vertraglich in Anspruch genommenen Produkte und Dienstleistungen termingerecht zu vollziehen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vorher vereinbart bzw. durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden. Falls eine Überschreitung des Liefertermins durch Verschulden Seitens Feuerbach-TV eintritt, so kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern Feuerbach-TV nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
4. Haftung
Für die in den Dienstleistungen und Produkte gezeigten Informationen und Inhalte wie Texte, Bilder, Fotos, Videos etc. ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Feuerbach-TV haftet nicht für Folgeschäden.
5. Verpflichtungen des Kunden
Für die Erfüllung der im Vertrag abgemachten Dienste verpflichtet sich der Kunde, das benötigte Daten-Material an Feuerbach-TV zu liefern. Erfolgt dies nicht auf elektronischem Wege oder Datenträger, werden die entstehenden Konvertierungskosten zusätzlich berechnet. Für die Beschaffung der Urheberrechte von Texten, Bildern, etc. ist der Auftraggeber für seine gelieferten Werke selbst zuständig.
6. Preise und Zahlungskonditionen
Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Wenn nicht, gelten die Preise und Zahlungskonditionen des jeweils angefallenen Stundensatzes. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu bezahlen (i. d. R. Zahlbar innerhalb 14 Tage, ohne Abzug nach Rechnungseingang). Bei Zahlungsverzug ist Feuerbach-TV berechtigt, die vertraglichen Leistungen zu unterbinden und Verzugszinsen zu belasten. Feuerbach-TV behält sich vor zu jedem Zeitpunkt des laufenden Projektes eine Zwischenrechnung anhand des bis dahin angefallenden Stundenaufwands zu stellen.
7. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2007 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stuttgart, den 01. Januar 2007